Tipp: Behandlungskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung
steuerlich geltend machen,
wenn Ihre Ausgaben für die Gesundheit mehr als 5% des Einkommens ausmachen!
Oder: Sie wissen wieder mal nicht was Sie ihren Lieben schenken möchten?
Wie wär's mit einem Geschenkgutschein.....